Freitag, 25. April 2014

Vorhalte und Äußerungen

Reibeholzspiele und "redaktionelle Fehler"


Der zweite Verhandlungstag

Fortgesetzt wird mit der Einvernahme von Mag. K. durch den Staatsanwalt.

Mag. K. wirkt an sich zu Beginn selbstbewusster als am Vortag: fast ein wenig trotzig und wird im Zuge der Einvernahme von seinem Verteidiger auch einmal in die Sachlichkeit der Thematik - nach einer überraschend emotionalen Antwort an den Staatsanwalt - zurückgeholt.

Es wird sehr penibel in äußerst kleinen Schritten vorgegangen. Der Vorsitzende ergänzt die Fragestellungen und achtet sehr genau auf Waffengleichheit und Fairness und auch darauf, dass langsam Punkt für Punkt vorgegangen wird. Und er zeigt einmal mehr, dass er sich sehr penibel in den Akt eingelesen hat.

Primär geht es erst um die Kostenschwerpunkte (EDV und Personal verursachten lt. Mag. K. die höchsten Kosten letztlich bei einer Marge von rund 20%), um den Abrechnungsmodus mit den Produktgebern und um die in diversen Verträgen mit Produktgeber mutmaßlich sehr problematisch scheinenden Gewährleistungen, die die Luck24 übernommen hat.

Dies wird von Mag. K. als (gemeint offenbar fahrlässiger…) redaktioneller Fehler, der bei Übernahme von Vertragsmustern passiert ist, erklärt (Anmerkung: der Meinung eines Sachverständigen nach ist das natürlich ein Fehler, der betriebswirtschaftlicher Selbstmord sein kann, abgesehen davon, dass man sich gerade die crucial points der Verträge, insbesondere die Verpflichtungen, die man eingeht, als Geschäftsführer schon sehr genau anschauen muss – Stichwort Sorgfaltspflicht.).

Danach steht das Thema „Kontrolle durch einen Notar“ am Programm: 
Mag. K. behauptet, dass dies in keinem der Gesprächsleitfaden vorgekommen wäre, was allerdings durch Vorhalt diverser Aktstücke vom Staatsanwalt umgehend widerlegt werden kann. Für diese Kontrolle (in einem Fall ist die Kontrolle durch einen Rechtsanwalt anstatt eines Notars vorgesehen) sieht Mag. K. offenbar eher die Produktgeber und nicht sich selbst oder die Luck24 als verantwortlich an.

Danach erfolgt eine umfangreiche Aufarbeitung der so genannten „Reibeholz“ Spiele, die ursprünglich offenbar vom Produktgeber THF AG „erfunden“ und zur Programmierung in Auftrag gegeben worden seien.

Zwischen der TFH AG und der Luck24 war scheinbar vereinbart, dass eine Recherche nach tauglichen „besten“ mindestens 200 Spielen im Internet gar nicht erst erfolgen müsse – so der Vorhalt - sondern durch die Luck24 ausschließlich eine Eintragung in von der TFH AG vorgegebene und von ihr über einen Subunternehmer geschaffene Spiele erfolgen soll.

Dabei stellt sich natürlich neben der Frage des Leistungsumfanges der Luck24 an sich u.a. auch die Frage nach der Notwendigkeit z.B. eines Reportingsystems, da der Produktgeber ja vorweg weiß, in welche (nämlich in seine selbst vorgegebenen) Spiele die Luck24 die Kunden eintragen würde. Dieses System wurde dann laut Ankläger auch bei einer gewissen Anzahl anderer Produktgeber zur Anwendung gebracht.

Nach Aussage Mag. K. schien ihm das zu Anfang unbedenklich, er hätte erst in weiterer Folge bemerkt, dass die Preise offenbar minderwertiger als die recherchierten wären und es unter anderem deshalb in diesem Zusammenhang zu überdurchschnittlich hohen Beschwerden und Polizeianfragen - vor allem auch bei den Produktgebern kommen würde bzw. kommen könnte.
Daher hätte er, weil man „nachher ja immer gescheiter“ sei, diese Praxis umgehend eingestellt. Mag. K. betont, dass er, nachdem er entsprechende nicht gerade erfreuliche Erfahrungswerte mit dieser Praxis sah, eine erhöhte Anzahl von Behördenanfragen bereits präventiv ausschließen wollte. 

Diese überaus interessante Darstellung hat auch Eingang in die Protokollierung gefunden...

Der Staatsanwalt legt in diesem Zusammenhang u.a. Korrespondenz zwischen den Mitarbeitern Mag. K.s untereinander, die mindere Qualität der Preise betreffend vor, wobei sich die Frage stellt, ob Mag. K. davon gewusst hat oder nicht (Vorsitzender: Sie kennen den Satz: „Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser….“); evident ist auch, und das wird vom Vorsitzenden festgestellt, dass die Luck24 die Praxis der Eintragung in vorgegebene generierte Spiele zwar zu einem gewissen Zeitpunkt wieder beendet, für die TFH AG jedoch auf deren Auftrag - trotz Wissens um die Problematik - mindestens noch ein halbes Jahr weitergeführt hat.

Hier noch ein Artikel der Kollegen von der "Krone":


Quelle: Kronen Zeitung Printausgabe vom 24.04.2014
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Zur Erläuterung - Beschäftigen wir uns kurz mit der TFH AG:

In der Anklageschrift zum gegenständlichen Prozess wird vom Ankläger ab Seite 100 auf die TFH AG unter dem Kapitel „F. AUSLÄNDISCHE ERMITTLUNGSVERFAHREN“ ausführlich eingegangen.

Neben einer Aufzählung der „Produkte“ die von der TFH AG beworben und vertrieben wurden, werden auch die Strukturen in der Geschäftsleitung und im Vertrieb aufgelistet. Unter anderem wird die Luck24 als Abwickler der Produkte genannt.

Unter „Gegenstand der Ermittlungen“ wird unter anderem aufgeführt, dass zahlreiche Anzeigen zum Inhalt hatten, dass eine Einwilligung zur Teilnahme an den Gewinnspielen (Produkten) gar nicht vorlag. Dies wird auf eine sogenannten „Negativverkauf“ zurückgeführt.

Definition „Negativverkauf“ in der Anklageschrift:

Von den Mitarbeitern der Callcenter wurden Personen (zumeist im Rahmen einer Kaltakquise, d.h. Ohne vorher erfolgter Zustimmung) angerufen, deren Auswahl über ein Computerprogramm erfolgt, wobei gleichzeitig in einer Computer-Maske Daten dieser Personen erscheinen. Zeil der Anrufe war es, die angerufenen Personen zur verleiten, die Kontoverbindung preiszugeben. Eine Möglichkeit bestand darin, zu behaupten, der Angerufene nehme seit längerem gratis an einem Gewinnspielservice teil. Da diese Dienstleistung nun aber in die kostenpflichtige Phase komme, könne der Angerufene entscheiden, ob er das Service – gegen Entgelt – weiter in Anspruch nehmen oder zum nächstmöglichen Termin kündigen wolle, wobei der nächstmögliche Kündigungstermin erst in x-Monaten sei. Der (scheinbare) Kunde antwortet darauf in 99% der Fälle, er habe nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen und möchte dies auch in Zukunft nicht tun. Daraufhin erklärte der Call-Agent, dass er in einem solchen Fall die Kündigung sogleich telefonisch aufnehmen werde.


Etwas später folgt ein zweiter Anruf, der als Quality Call (in Folge QC) bezeichnet wird und vorgeblich primär den Zweck erfüllen soll, die Zufriedenheit des Kunden und den Ablauf der ersten Unterhaltung zu evaluieren, sowie die erfolgte Kündigung zu bestätigen. Der QC wird unter der Behauptung von „Schulungszwecken“ mit Zustimmung des Gesprächspartners aufgezeichnet. Im Verlauf des aufgezeichneten Gespräches wird der Kunde aufgefordert, die an ihn gestellten Frage bloß mit einem "Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Zudem wird dabei obligatorisch nach den Kontodaten zwecks eines Abgleiches gefragt, weil dies zu einer Kündigung des Abonnements zwingend erforderlich sei, da ansonsten im nächsten Monat ein Teilnehmerbetrag abgebucht werden müsse.In Wahrheit wird das aufgenommene Gespräch derart gestaltet, dass dieses am Ende einen vom Kunden gar nicht intendierten (Anmerkung Redaktion: gewollten) Vertragsabschluss darstellt.


Zu diesem Ergebnis gelangt der Call-Agent, indem er mit sehr schnellem Sprechtempo das Gespräch so führt, dass der Kunde diesem kaum mehr folgen kann und die an ihn gestellten Fragen – im Glauben es handle sich um die von ihm beabsichtigte Kündigung – wie im Vorfeld besprochen mit "Ja" beantwortet und bereitwillig seine Bankverbindung und die Kontodaten bekannt gibt.


Im Falle einer Reklamation, man habe doch keinen Vertrag geschlossen, wird auf die Telefonaufzeichnung verwiesen, die isoliert betrachtet einen Geschäftsabschluss darstellt. (Dies – so die Ausführungen des StA im Eingangsplädoyer zu Beginn dieses Hauptverfahrens –  auch deshalb, da die Aufzeichnung auch kurz vor Schluss des Telefonats beendet wird und somit offenbar nicht das gesamte Gespräch auf der Aufnahme aufscheint.)

Soweit die Definition des „Negativverkaufes“ in der Anklageschrift, beziehungsweise im Eingangsplädoyer des Staatsanwalts.

Weiters führt die Staatsanwaltschaft zur „Geld-zurück-Garantie“ in der Causa TFH AG aus:

Auch die Produkte der TFH AG sahen eine GZG vor. Es war jedoch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, den Kunden ihren Spieleinsatz tatsächlich zurückzuzahlen. Aus diesem Grund kam man mit den Verantwortlichen der Luck24 überein, die Daten jener Kunden, die die Garantie eingefordert haben, an die TFH AG weiterzuleiten, damit diese zur Umgehung der GZG einen Gutscheinversand vornehmen können.

Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Angeklagten in der Kausa TFH AG mit Urteil vom 12.09.2012 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu mehrjährigen Haftstrafen.
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Soweit an Abriss zur TFH AG, die am zweiten Tag immer wieder thematisiert wurde.

Die Verhandlung wurde nach Ende des heutige Tages vertagt – die Prozesstermine werden wir bekannt geben.


Donnerstag, 24. April 2014

Der Prozessbeginn

Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht schuldig!


Der erste Tag in einem aufsehenerregenden Prozess rund um die schweren Betrugsvorwürfe nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen ein ganzes System der Abzocke.
Ort:
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 311, 3. Stock





Kurz nach 09:00 Uhr treffen die Beschuldigten ein.

R.F.M. und Mag. S.K. versuchen nach außen hin gelassen, ja sogar ausgelassen freundlich zu wirken. Die Augen und die Körpersprache erzählen aber eine andere Geschichte von Angst auf der einen Seite und gelebter Situationsignoranz auf der anderen. 

(Wir haben die Gesichter der Beschuldigten verpixelt, obwohl beide bereits von sich aus zur gegenständlichen Causa Interviews, bzw. Filmbeiträge geliefert haben und auch eine Namensnennung statt gefunden hat - profil.at und Youtube)





Im Verhandlungsaal türmen sich die Kartons mit Prozessunterlagen und Dokumenten, die die Vorwürfe gegen die beiden Beschuldigten beweisen sollen. Es geht um mehr als 1,2 Millionen Opfer und mehr als 191 Millionen Euro, die in einem Netzwerk aus Scheinfirmen, Stiftungen, Mittelsleuten und "Partnern" (in manchen Kreisen das "Wiener Karussell" genannt) ergaunert worden sein sollen. Alles im Konjunktiv und natürlich gilt die Unschuldsvermutung - wie immer in solchen Fällen.





Vor Prozessbeginn verhalten sich die beiden Beschuldigten völlig unterschiedlich:
Während der eine nahezu gelassen und betont kommunikativ herumsteht, verliert sich der Andere - ähnlich einem in die Enge getriebenen Raubtier - in einem unruhigen Hin- und Hergehen ganz am hinteren Ende des kurzen Ganges zum Verhandlungssaal. Zu unrecht Beschuldigte sehen freilich anders aus...

Allerdings: die Vorwürfe wiegen schwer und die angedrohte Strafe (schon aufgrund der exorbitanten Schadenshöhe: das 3832-fache der 50.000 Euro Grenze für den Vorwurf des schweren Betruges wird angeklagt!) wird im Falle einer Verurteilung das Leben der Beschuldigten nachhaltig ändern. Insofern ist sowohl die gespielte Ruhe, als auch die offensichtliche Panik verständlich - jeder geht halt auf seine Art mit dem Vorwurf um, aber keinen lässt es kalt.






Der Prozess beginnt:
Nach Vereidigung der beiden Schöffen (Laienrichter) erfolgt die übliche Protokollierung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten. 
Mag. K. gibt an selbstständig und Eigentümer einer Haushälfte zu sein. 

R.F.M. gibt an, er verfüge über ein Monatseinkommen und einige Geldbeträge. Dabei hat er sich - wohl aus Unwissen (oder doch Nervosität?) - einen Fehler geleistet, der nicht uninteressant ist: auf Nachfrage des Richters zu den Vermögensverhältnissen, gab R.F.M. nämlich an, dass er auf dem Girokonto Geld liegen hat und in "der" Stiftung noch einmal rund 600 TEUR. 
Darauf der Richter: das kann nicht sein, denn das Geld in der Stiftung (=eigentümerlose Vermögensmasse, also Geld, dass R.F.M. nicht mehr gehört) gehört Ihnen ja nicht mehr, da sind Sie ja nur Begünstigter. 
R.F.M.'s Antwort: Ja…. 
Richter: Sie sind also Begünstigter der Stiftung und verfügen zusätzlich über 600 TEUR? 
R.F.M.: Ja
Stellt sich für den stillen Beobachter eine simple Frage: Könnte das interessant für die Finanz sein - immerhin gibt es ja ein Verfahren in Liechtenstein wegen des Verdachts der Geldwäsche (Anklageschrift Seite 72)...

Danach trägt der Staatsanwalt die Anklage in einer freien Rede sehr gut vor, so, dass der komplexe Sachverhalt auch für die Laienrichter klar verständlich ist.

Die Entgegnungen der Anwälte waren lau und zeigen auf, wohin der Weg der Verantwortung der Angeklagten gehen wird: 

Mag. K.s Anwalt bezeichnet – rhetorisch weitschweifig – die Anklage grundlegend für völlig substratlos und unschlüssig, so insbesondere auch die Darstellungen in den Gutachten der Gerichtssachverständigen.

M's Anwalt ist hingegen offenbar bemüht eine Art von "Sympathie", oder Verständnis für seinen Mandanten auszuhandeln. Dementsprechend auch sein von ihm selbst auf nur 7 Minuten „Redezeit“ beschränkter  Auftritt. Insbesondere könne man den Aussagen der Zeugen nicht wirklich Bedeutung beimessen, da diese ja fürchten müssten, sich selbst (mit strafrechtlicher Relevanz) zu belasten [sic!]. 
Und außerdem wäre die Meinung der Staatsanwaltschaft, M wäre „faktischer Geschäftsführer“ gewesen, unhaltbar, weil als Mehrheitseigentümer der Gesellschaft (Luck24) hätte er naturgemäß Interesse am Erfolg der Gesellschaft gehabt, da wäre doch ein wenig mitreden durchaus lebensnahe und verständlich… 
Darüber hinaus wäre die eigentliche Intention M's gewesen, seine  Anteile an der Luck24 früher oder später möglichst gewinnbringend zu verkaufen (wie er dies schon in den 1990ger Jahren mit anderen Unternehmen gemacht hatte, so sein Anwalt). Da wäre es ja sinnwidrig die „Braut“ nicht wie eine „blütenweiße Wand“ (O-Ton) dastehend, anzubieten. Malversationen, welcher Art auch immer, wären daher grundsätzlich kontraproduktiv und daher so gar nicht im Sinne seines Mandanten.


(Update: derselbe Anwalt hat sich tags darauf mokiert, dass ein Prozessbeobachter unter den Anwesenden sein soll, der mittels eines Handys Updates des Prozessverlaufes nach außen tragen würde, denn ein Blog - gemeint ist dieser hier - würde beinahe wörtlich zitieren und das könne man sich ja nicht merken...)

Beide Angeklagte bekennen sich, nachdem der Richter natürlich nicht vergessen hat zu erwähnen, dass ein Geständnis naturgemäß "nicht unerheblich strafmindernd" wirken würde, im Sinne der Anklage als „nicht schuldig“. 

Die Presse hat übrigens auch vor Ort und das Portal vol.at hat dazu bereits kurz nach Ende des ersten Verhandlungstages schon einen Artikel online gestellt: 



Der Vorsitzende hat unterdessen Tempo an den Tag gelegt und eher entgegen den Erwartungen mit der Einvernahme Mag. K.s schon heute begonnen. Im Zuge dieser ersten Einvernahme fiel anlässlich der Diskussion eines  Passus der üblichen AGB (in Zusammenhang mit der Geld-zurück-Garantie) die „interessante“ Anregung des Richters an Mag. K., vielleicht doch die Verteidigungslinie zu überdenken. (das gibt zu denken, müsste man meinen)

Der Vorsitzende ist überhaupt extrem gut in den Akt eingelesen und hat die relevanten Punkte gut vorbereitet. Er arbeitet in einem – für die Angeklagten sichtlich enervierenden Tempo – Punkt für Punkt ab. Versucht zum Beispiel Mag. K. abzuschweifen, holt ihn der Richter sehr bestimmt zurück auf den Kern der Befragung.

In der Sache selbst stellen sich viele Punkte für Mag. K. als problematisch und schwer erklärbar dar, insbesondere die „Geld-zurück-Garantie“ scheint schon rein rechnerisch betriebswirtschaftlich höchst problematisch und nicht nachvollziehbar: im besten Falle würde eine tatsächliche Umsetzung wohl eher eine gewollte Insolvenz des jeweiligen Unternehmens, denn einen Gewinn herbeiführen - so die sinngemäß wiedergegebene Feststellung des Vorsitzenden.

Als der Vorsitzende schließlich gegen 14:30 Uhr die Verhandlung bis auf Morgen unterbricht, spürt man beinahe körperlich die Erleichterung, die sich im Saal breit macht.

Der erste Tag in diesem Mammutprozess rund um die Betrugsvorwürfe gegen M und Mag. K. hat jedenfalls Eines gezeigt: 

der Ankläger scheint sehr gut vorgearbeitet zu haben und der Vorsitzende hat sich offensichtlich sehr genau in den Akt eingelesen. Die Angeklagten wirken geplagt und sind auf gut wienerisch sehr rasch schon bei den ersten Fragen "ins Schwimmen" gekommen.


Die weiteren Prozesstermine folgen - die Verhandlung ist öffentlich für Jedermann zugänglich.

Die Anklage

191 Millionen Euro Schaden und 1.273.970 Opfer?



Die Anklageschrift der Wiener Staatsanwaltschaft gegen die mutmaßlichen Hintermänner (es gilt die Unschuldsvermutung) R.F.M. und Mag. S.K. liest sich wie ein Krimibestseller:

Der Schaden soll sich auf mehr als 191 Millionen Euro belaufen und es sollen mehr als 1,2 Millionen Opfer sein, die von den vorgehaltenen Taten betroffen sind.
Schenkt man den "Gerüchten" Glauben, die man sich in der Branche erzählt, dann ist das aber nur die Spitze eines Eisberges, der mehrere Millionen Betroffene und mehrere hundert Millionen Euro unter sich begräbt.
Nur, dass diese Gerüchte eben nur Gerüchte sind.

Fakt ist hingegen, dass die Wiener Staatsanwaltschaft den beiden Hauptangeklagten einen ungeheuren Betrug vorwirft:
(Die Namen und persönliche Daten wurden von uns nachträglich geschwärzt und nur die ersten beiden Seiten von insgesamt 117 genommen)





Sollten sich die Ausführungen des Anklägers bewahrheiten, dann stellt der Umfang dieser Anklage alles bisher dagewesene in den Schatten! In den uns vorliegenden Gutachten zum gegenständlichen Fall werden Zahlen genannt, die man sich nur schwer vorstellen kann: so sollen zum Beispiel mehrere hundert Millionen (!) Abbuchungsversuche vorgenommen worden sein und eine Unzahl von Scheinfirmen, Strohmännern und -frauen und Mittelsmännern und -frauen für den "reibungslosen" Ablauf des "Geschäftsmodells" gesorgt haben.

In einer uns ebenfalls vorliegenden Gegenäußerung eines Anwalts der beiden Angeklagten werden die Vorwürfe als "haltlos", "lächerlich" und gleich in Bausch und Bogen als eine Art "Verschwörung" dargestellt. Was an sich schon ein wenig schmunzeln lässt: eine Verschwörung von 1,2 Millionen Menschen?

Die beiden Angeklagten mussten zudem bereits rund ein Jahr in Untersuchungshaft verbringen, die bekannterweise nur dann verhängt wird, wenn gelindere Mittel nicht ausreichen. Da beide zudem unbescholten sind, sozial gut integriert sind und natürlich Beschwerden gegen die U-Haft eingebracht haben (denen der Erfolg vom Oberlandesgericht verwehrt wurde) und trotzdem eine so lange Zeit in Untersuchungshaft verbleiben mussten, lässt das natürlich einen Rückschluss auf die Beweislage zu, denn sonst hätte das Gericht nicht einer derart langen Haft zugestimmt.

In der Anklage wird sehr plausibel, in einfachen Worten und mit harten Zahlen untermauert ein Großteil dessen wiedergegeben, was bereits Jahre zuvor die anonymen Betreiber des Blogs "das Wiener Karussell" beschrieben haben.

Was nicht in der Anklage steht, aber erwähnt werden muss:

Viele der Betroffenen, die wir an dieser Stelle Opfer nennen, sind in einem Alter von über 70 Jahren. Und ein großer Teil davon lebte jahrelang in Angst vor dem nächsten Anruf, weil die skrupellosen Betreiber diverser Callcenter rücksichtslos und fallweise mit Drohungen, Einschüchterungen und Lügen immer wieder angerufen haben um sich das nächste "JA" zu ergaunern.
Auch nicht erwähnt wird, dass es teilweise zu monatlichen Abbuchungen in Höhe von mehreren hundert Euro gekommen ist und die Opfer dann tatsächlich nichts zu essen kaufen konnten, die Miete nicht mehr bezahlen konnten und in einer regelrechten Abwärtsspirale gefangen waren.
Viele schämten sich ob ihrer vermeintlichen Dummheit, fühlten sich unwert und haben die Freude am Leben verloren.
Die Menschen, denen wir es zu verdanken haben, dass wir heute in Wohlstand leben können, die für uns gearbeitet haben und auf so vieles verzichtet haben, damit wir ein besseres Leben haben, diese Menschen wurden richtiggehend ausgeraubt und teilweise von einer Hand in die nächste weitergereicht, bis nichts mehr zu holen war.

Die für diesen Wahnsinn Verantwortlichen haben es sich zu Nutze gemacht, dass unsere Eltern und Großeltern in einer Zeit gelebt haben, in der das gegebene Wort einen Wert hatte und es schlicht unvorstellbar war, dass man am Telefon belogen wird. Es ist nicht Gutgläubigkeit gewesen, die unsere ältere Generation zu Opfern gemacht hat: es waren die Ehrlichkeit und die Moral unserer Eltern und Großeltern, die von den Tätern ausgenutzt wurden.

Eine große Mitschuld an diesem Disaster haben auch die Banken, die von sich aus nicht tätig wurden und an jeder Lastschrift mit verdient haben - obwohl die massenhaften Rücklastschriften jedem zu Denken gegeben hat und natürlich die Politik, die die Warnzeichen ignoriert hat und in unverantwortlicher Weise seit Jahren es verabsäumt, die Bürger zu informieren: anstatt Millionen und Abermillionen dafür auszugeben, seit Jahren immer wieder die nächste nahezu gleichlautende Umfrage zum gleichen Thema zu starten und dabei dasselbe Ergebnis wie zuvor zu bekommen (nämlich, dass diese Art der Kriminalität längst kein "Einzelfall" mehr ist) könnten für das gleiche Geld unzählige Einschaltungen in den Medien getätigt werden, die warnen und Informationen bieten, die auch Sinn machen.
Zudem sind die Mitarbeiter der alteingesessenen Konsumentenschutz-einrichtungen teilweise völlig überfordert und unausgebildet, was zusätzlich zu falschen Informationen geführt hat. 

All diese Umstände sind aber nicht nur uns bekannt, sondern natürlich auch den Tätern - die dieses Wissen schamlos ausnützen.

Das zeigt auch die Anklage, die sehr präzise beschreibt, wie einzelne Unternehmen in einem ganzen Verbund nur zu dem Grund da waren, um eine Art "Puffer" zu den Behörden zu schaffen: kam eine Anfrage wegen einer Anzeige oder ein Auskunftsbegehren, dann wurde darauf verwiesen, dass man nur "Dienstleister" sei und nichts zu dem beschwerten "Geschäftsmodell" sagen kann. Ja eigentlich kennt man die Personen, die hinter den illustren Firmennamen aus Panama oder den British Virgin Islands ja gar nicht - man sei eben nur ein Dienstleister und sonst nichts.
Allerdings hat einer der Beschuldigten bereits sehr umfangreich zugegeben, dass dies nur Schutzbehauptungen waren um die Ermittlungen schlicht zu sabotieren: eine Auskunft wegen einer "Firma" zum Beispiel in Panama zu bekommen stellt wahrlich eine Herausforderung für die Ermittlungsbehörden dar, die dann immer wieder dazu führte, dass die Verfahren eingestellt wurden. Oder versuchen Sie einmal eine Auskunft über ein Konto in Hongkong zu bekommen...

Die Anklage führt hier sehr augenscheinlich vor, dass sich die Beteiligten sehr wohl kannten und manches Mal sogar im selben Büro saßen, während man nach außen hin keine Ahnung hatte, wer hinter der nächsten "LTD" steckt.

Ein Teil des Firmengeflechts wird ausgebreitet zum Beweis dafür, wie raffiniert hier gearbeitet wurde. Stiftungen aller Orts mit befreundeten oder bezahlten Mitgliedern im Vorstand sind ebenso an der Tagesordnung, wie eine ganze Reihe von Scheinfirmen, die mit gefälligen Strohleuten besetzt wurden - wobei bei einigen davon die Phrase von "dumm wie Stroh" eine neue Bedeutung bekommt.

Telefonüberwachungsprotokolle, ausgewertete E-Mails und viele Zeugenaussagen zeichnen ein Bild davon, wie skrupellos geplant und umgesetzt wurde. Der Begriff des Unrechtsbewusstseins hat hier bei den Beschuldigten offenbar nur einen deklarativen Wert, einen inhaltlichen gibt es nicht, weil es schlicht nicht vorhanden ist.

In der Anklage wird auch auf bereits zu dieser und mit dieser Causa verbundenen Verfahren in Deutschland hingewiesen, wo es bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen in Form von langjährigen Haftstrafen gekommen ist, genauso, wie auch auf noch laufende, die ähnlich umfangreich sind, wie das nun vorliegende.

Auch hier haben die anonymen Blogger von "Das Wiener Karussell" eine fast prophetische Wahrnehmung gezeigt, weil die Gruppe rund um die berüchtigte TFH AG aus Deutschland genau wegen der Verbrechen verurteilt wurden, die Ihnen bereits Jahre zuvor von den Autoren vorgehalten und mit Fakten (wie sich später herausstellte) untermauert wurde.


Sehen und hören wir uns den nun beginnenden Prozess wegen des Vorwurfes des Betruges mit mehr als 191 Millionen Euro Schadenssumme und mehr als 1,2 Millionen Opfern an...

Mittwoch, 23. April 2014

Alles dreht sich, alles bewegt sich ...

Am Anfang war ein Blog



Im Jahre 2009 hat ein (leider nicht mehr erreichbarer) Blog für einiges Aufsehen gesorgt:

Die Autoren von "Das Wiener Karussell" bereiteten sehr detailliert (und auf dem ersten und zweiten Blick offenbar auch gut recherchiert) der Internetgemeinde eine hochbrisante Theorie über ein im stillen arbeitendes Geflecht mehrerer Firmen auf.
Aus den Archiven dieses Blogs dürfen wir einige Zeilen zitieren (Namen von Personen wurden von uns unkenntlich gemacht):

"Es war Anfang 2008, als in Wien in einem Gebäude in der Argentinierstraße 38, Ecke Belvederegasse 18 ein neues Gewinnspiel-Geschäftsmodell das Licht der Welt erblickte. Zu diesem Zeitpunkt verlegte die Firma LUCK24 IT-Service und Fulfillment GmbH ihren Firmensitz hier hin. An dieser Stelle befinden sich die Zentralen zweier Callcenter, der B&W Telecommunication Services GesmbH und die I.D.T.S. Data and Telecommunication Services AG, die auch schon mal ihre Adressen untereinander tauschten.
Die drei Firmen sind eng miteinander verflochten. So ist z.B. ein Mitglied der Geschäftsleitung der I.D.T.S. gleichzeitig Aufsichtsrat des Hauptgesellschafters der Luck24. Die ROWA Privatstiftung hält 60% der Firmenanteile und ist eine "Wohltätigkeitsorganisation" die sich der "Förderung der technologischen Forschung" widmet.
Die LUCK24 GmbH war bereits früher in diesem Gebäude ansässig und nannte sich damals noch LUCK24 Lottotippgemeinschaften GmbH. Im Gepäck hatte die Firma einen Support-Auftrag für Axxx Gxxxxxx Eurowin GmbH für Lottospieler aus Österreich."

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"Außerdem kannte man sich gut. Gxxxxxxs Eurowin GmbH hatte ihren Sitz im selben Raum in der Schottenfeldgasse 48a wie Sxxxxx Pxxxxx von Axxxx Rxxxx Kxxx's InnoPro s.r.o, die später auf vielen Gewinnspielseiten als Betreiber auftauchte.
"Gxxxxx" ist ein bekannter Name, besonders in Verbindung mit dem Gewinnspiel der SKL. Die Familie Gxxxxx aus dem Schwäbischen betreibt vorwiegend in Deutschland viele weitere Gewinnspielfirmen. Unter bislang ungeklärten Umständen tauchten nun bei der LUCK24 große Teile der Kundendaten deutscher SKL-Teilnehmer auf...
Wie es der Zufall will, wechselten zu der Zeit gerade die Geschäftsführer der B&W GmbH und der I.D.T.S. In beide Firmen trat besagter Axxxx Rxxxx Kxxx ein, der früher Geschäftsführer bei der Call Base GmbH in Ratingen war und über seine deutschen, spanischen und slowakischen (Briefkasten)firmen in zahlreiche Betrügereien mit Premiumrufnummern verwickelt ist.
Zusammen mit der LUCK24 wurde ein Geschäftsmodell entwickelt, das auf der Kundendatenbank der Gewinnspieler beruht, die der SKL bekanntlich auf seltsame Weise abhanden kam. Die Kundendatenbank enthält nicht nur Namen, Anschriften, Rufnummern usw., sondern in vielen Fällen auch die Bankverbindungen.
Für jeden Kunden aus der Datenbank wurde ein eigenes Profil erstellt, das neben den vollständigen Adressdaten und Bankverbindungen unter anderem auch Anmeldedaten für eine eigene Profilwebseite enthält - bestehend aus einer Mailadresse und einem Passwort. Zu diesem Zweck wurden von Axxxx Rxxxx Kxxx und der InnoPro auf den Servern der LUCK24 zahlreiche Mail-Dienste mit vielen tausend Kundenprofilen eingerichtet. Diese Kundenprofilseiten sollten später auch als Beweis für eine tatsächliche Anmeldung dienen."

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"Dann wurden reihenweise Postfächer in Niederaula und Österreich angemietet ... Postfach 2415, 36243 Niederaula: Spielfox, Top200
Postfach 2427, 36243 Niederaula: Gute Zeiten 24
Postfach 2428, 36243 Niederaula: Sofortrente aktiv, Sofortrente plus
Postfach 2429, 36243 Niederaula: Just Win
Postfach 2439, 36243 Niederaula: Media Star
Postfach 2440, 36243 Niederaula: Cash Win
Postfach 2447, 36243 Niederaula: Media Win
Postfach 2464, 36243 Niederaula: Direktrente aktiv
Postfach 2465, 36243 Niederaula: game4you
Postfach 2472, 36243 Niederaula: Meine Vorteilswelt
Postfach 2473, 36243 Niederaula: Club Aqua Winn
Postfach 2493, 36243 Niederaula: Deutsche Gewinnerzentrale
Postfach 33, A-2230 Gänserndorf: Top200
Postfach 34, A-2291 Lassee: Premiumwinner
Postfach 36, A-2291 Lassee: Spielfox
Postfach 44, A-2304 Orth a. d. Donau: Deutscher Supertipp
Postfach 45, A-2304 Orth a. d. Donau: Gwinchance
Postfach 50, A-2421 Kittsee: Expresstipp, Wintipp88
Postfach 71, A-1150 Wien: Gewinn Chance Europa, Gewinntraum
Postfach 72, A-1150 Wien: Gewinnkomet, Startipp200, Tippline, Tipp Tresor
Postfach 76, A-1040 Wien: Eurochance49, Fortuna24
... und zahlreiche 01805-Nummern geschaltet. Viele gleich im Zehnerpack oder noch mehr."
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"Anschließend wurden zahllose Webseiten von "Gewinnspieldiensten" auf den Servern der LUCK24 im Internet platziert. Die Impressen enthalten abenteuerliche Firmenangaben an den exotischsten Adressen, die z.T. gar nicht existieren. Als Kontakt und Support-Nummern wurden dann die Postfächer und 01805- Nummern eingesetzt, die aber immer zu den gleichen Callcentern gehen. Die Anzahl dieser Webseiten liegt wohl im dreistelligen Bereich.
Die Internetseiten wurden mit einen Login-Bereich versehen, auf dem sich Kunden bei Bedarf in "ihrer Profilseite" einloggen können. Alle Anmeldungen landeten schließlich auf den Webseiten von Kxxxx's Mail-Diensten.
Jetzt konnte das Abzocken beginnen. Unter großem Aufwand wurden von beauftragten Callcentern die Kunden systematisch angerufen und ihnen unterstellt, sie hätten bei einem der besagten Gewinnspieldienste einen Vertrag abgeschlossen. Bei fehlenden Kontoverbindungen wurden diese zwecks "Widerruf" abgefragt, um anschließend dennoch dreist für die angeblichen Verträge abzubuchen.
Bei vielen Kunden mit vorhandenen Bankverbindungen wurde sofort und ohne Nachfrage das Geld von den Konten geholt. Die betroffen Opfer haben die illegalen Abbuchungen oftmals nicht oder erst nach Monaten bemerkt und gaben stehts an, noch nie etwas von den dubiosen Gewinnspieldiensten gehört oder eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben. Viele waren überrascht, dass die anrufenden Callcenter im Besitz von vollständigen Adress- und Bankdaten waren.
Das System der Abbuchungen überschlug sich schließlich derart, dass mitunter ein Dutzend verschiedener Gewinnspieldienste bei ein und demselben Kunden Geld vom Konto holte. Aber immer landete das Geld auf den von Kxxxx und der LUCK24 zentral verwalteten Konten.
Andere Callcenterbetreiber sprangen auf das Karussell auf, um sich ihren Teil vom Kuchen zu holen. Die Bxxxxxxxx's aus Berlin, Dxxxxx Pxxxx und Txxxxxx Sxxxx aus Paderborn, die MEGALON-Gruppe aus Hamburg und viele andere. Nxxxx Pxxx und seine Abzockseiten haben inzwischen ein eigenes Netzwerk, aber auch von ihm liegen noch Seiten bei der LUCK24.
Immer mehr deutsche Callcenter beteiligten sich am Run auf das Geschäftsmodell und benutzen Tarnadressen in der Schweiz, der Slowakei, der Türkei und auf Zypern. Fxxxxx Exxxx (mc mobile communication GmbH, S&S Support and Service GmbH) fügte wie üblich seine karibischen Fantasiefirmen auf Tortola hinzu und baute sich kurzerhand ein eigenes Karussell.
Mit der Anzahl der Callcenter ("Karussellfahrer") wurden die Kundendaten immer weiter verteilt und geistern heute unkontrollierbar durch die Welt."
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Soweit und sehr rudimentär die damalige Mitteilung der anonymen Betreiber des Blogs.  (das Archiv-Dokument können Sie hier anfordern)

Nahezu zeitgleich kam es in Deutschland und Österreich zu immer mehr Beschwerden von VerbraucherInnen wegen unerklärbarer Abbuchungen, "Spielteilnahmen", die entweder nie gewollt waren, oder nicht erklärbar waren und zu den ersten Anzeigen.

Nach und nach wurden mehrere Blogs ins Leben gerufen, die alle über ein Netzwerk berichteten, das im Hintergrund die Fäden zu diesen Abbuchungen und Spielteilnahmen ziehen soll. Der Begriff "Wiener Karussell" wurde sehr schnell zu einem Überbegriff für ein neues Phänomen:
Abzocke mittels Cold Calls.
Und immer wieder zeigten die Spuren nach Wien und zur Luck24.

2010 schließlich wurde eine sehr umfangreiche Sachverhaltsdarstellung eines ehemaligen Geschäftsführers eines der am "Wiener Karussell" beteiligten Firmen (Innopro s.r.o.) bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht.

Ein sehr guter Blog ist der des schweizer Journalisten Christian Bütikofer, der im Februar einen bemerkenswerten Artikel zu dem Thema verfasst und online gestellt hat:


Fast auf dem Tag genau nach vier Jahren wird diese Causa nun vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien verhandelt.
Dieser Blog soll darüber berichten.